Ich habe eine ärztliche Verordnung für Physiotherapie erhalten.
Wie bekomme ich einen Termin?
Eine kurze Kontaktaufnahme über das Festnetz, Mobil oder per Email genügt.
Sollten Sie nicht direkt durchkommen, so hinterlassen Sie bitte Ihren Namen, Ihre Telefonnummer und falls möglich schon ein paar detailliertere Angaben zu Ihrem Anliegen.
Wir werden Ihre Anfrage schnellstmöglich bearbeiten.
Öffnungszeiten
Montag 7.30 - 20.00 Uhr
Dienstag 7.30 - 13.00 Uhr, Nachmittags Termine nach Vereinbarung
Mittwoch 7.30 - 13.00 Uhr, Nachmittags Termine nach Vereinbarung
Donnerstag 7.30 - 20.00 Uhr
Freitag Termine nach Vereinbarung
Samstag Termine nach Vereinbarung
Wie lange ist eine ärztliche Verordnung gültig?
Kassenärztliche Verordnungen sind im Regelfall 28 Tage nach Ausstellung gültig (BG Rezepte 7 Tage).
Aufgrund vieler Terminanfragen sollten Sie sich vor geplanten Operationen mit physiotherapeutischer Nachbehandlung um eine frühzeitige Terminvereinbarung bemühen.
Was muss ich zu meiner Therapie mitbringen?
- eine gültige Verordnung Ihres Arztes
- ihre Versichertenkarte
- idealerweise haben Sie sportliche und bequeme Kleidung an
Handtücher oder andere Unterlagen werden Ihnen gerne von der Praxis gestellt.
Behandlungszeiten
Innerhalb des Bundes-Rahmenvertrags mit den gesetzlichen Krankenkassen sind Richtzeiten für die einzelnen durchzuführenden Behandlungen definiert.
Die Behandlungszeit für klassische Massagetherapie (KMT), Krankengymnastik (KG) und Manuelle Therapie (MT) beträgt nach der Leistungsbeschreibung der Heilmittelrichtlinien 15-20 Minuten. Bei einigen Therapien hingegen, wie beispielsweise manueller Lymphdrainage, wird die Zeitdauer durch den Arzt festgelegt.
Es kann also vorkommen, dass Patienten in verschiedenen Praxen unterschiedliche Behandlungszeiten (betrifft KMT, KG und MT) erhalten.
In unserer Praxis wird in der Regel im 30-Minuten Rhythmus gearbeitet.
Gibt es Parkplätze und ist die Praxis barrierefrei?
Es stehen Ihnen ausgeschilderte Parkplätze fußläufig zur Verfügung.
Die Praxis ist barrierefrei zu erreichen.
Zuzahlung und Eigenanteil - Kassenrezepte
Die gesetzliche Zuzahlung - betrifft ausschließlich Kassenpatienten.
Jeder gesetzlich versicherte Patient, der nicht von Zuzahlungen befreit ist, muss eine Zuzahlung entrichten.
Die Zuzahlung beträgt 10,00 € für die Verordnung (nach § 32 Abs. 2 SGB in Verbindung mit § 61 Satz 3 SGB V ) und zusätzlich 10 % der Kosten, die für die verordnete Heilmitteltherapie entstehen.
Der Gesamtbetrag liegt in der Regel zwischen ca. 25,- € bis 35,- € für eine Verordnung mit 6 Behandlungseinheiten (KG, KMT, MT).
Die Zuzahlung können Sie einerseits bei uns in der Praxis mit EC-Karte bezahlen.
Gerne bekommen Sie aber auch eine Rechnung und überweisen diese dann in aller Ruhe von Zuhause.
Befreiung von der gesetzlichen Zuzahlung
Alle Patienten unter 18 Jahren sowie Schwangere sind von der Zuzahlung befreit.
Liegt ein Befreiungsausweis vor, genügt es uns, wenn Sie diesen bei Ihrer ersten Behandlung mitbringen und vorlegen.
Was habe ich im Krankheitsfall oder bei Terminabsagen zu beachten?
Im Krankheitsfall:
Wir bitten Sie Termine mindestens 24h im voraus abzusagen.
Erkranken Sie kurzfristig bitten wir Sie sich schnellstmöglich in der Praxis zu melden. Dies dient zu Sicherheit aller Patienten und auch der Therapeuten.
Bei Infekten, die eine längere Infektionsgefahr darstellen, wie z.B. einige Magen- und Darminfekte sowie Erkältungserkrankungen, sollten die Termine für einen angemessenen Zeitraum abgesagt werden.
Sie können Ihren Termin nicht wahrnehmen?
Nicht wahrnehmbare Termine müssen Sie mindestens einen Tag (24h) vorher absagen. So haben wir die Gelegenheit, die Behandlungszeit anderweitig zu vergeben.
Denken Sie daran, dass andere Patienten dringend auf einen freien Termin warten, insbesondere Schmerz- und Akutpatienten!
Nicht oder zu spät abgesagte Termine werden von uns mit einer Ausfallgebühr in Rechnung gestellt. Die Höhe des Ausfallhonorars richtet sich nach der Höhe des Therapiehonorars Ihrer verordneten Anwendung.
Terminabsagen sollten immer telefonisch oder per Email erfolgen.
Sollten Sie uns nicht persönlich erreichen, so beachten Sie, dass unser Anrufbeantworter regelmäßig abgehört wird.